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04.08.2011
Beträge, die ein Unternehmer für einen anderen vereinnahmt und verausgabt, unterliegen nicht der Umsatzsteuer (sog. durchlaufender Posten). Übernehmen Werbeagenturen, Lettershops u.Ä. die Versendung von Briefen für ihre Kunden, ist zu prüfen, ob die...weiter